Naturtrail

Lust auf eine andere Art der Teamarbeit mit dem Partner Pferd? 

Wenn sie ein physisches und mentales Training für das Pferd suchen, dann kommen sie auf unseren Naturtrail. Horsemanship gepaart mit Gymnastizierung sind hier an der Tagesordnung.

Kleiner Graben

Die unterschiedlichen Hindernisse fördern Balance, Trittsicherheit und trainieren verschiedene Muskelgruppen. Neben dem körperlichen Training hat der Trail auch einen vertrauensbildenden und fördernden Effekt.

Wer kann ihn nutzen?

  • Junge bis alte Pferde und Ponys sowie jede Rasse und Reitweise.


Wie ist er zu nutzen?

  • Die erstmaligen Trainings sollten vom Boden aus gemacht werden. Ist man ein gutes Mensch-Pferd- Team, dann auch reiterlich.
  • Was kann ich bei regelmässiger Nutzung erreichen?
  • Förderung Muskelaufbau, Balance, Trittsicherheit
  • Teamwork = Vertrauensbildung
  • Gefühl des Menschen für Energieintensität der Hilfengebung wird geschult.
  • Und vieles mehr

Im gesamten sind folgende Hindernisse vorhanden:

  • Steinwald
  • Hügel klein UND groß
  • Wasserstelle
  • Kleiner UND großer Graben
  • Schwebebalken
  • Turn-around niedrig UND hoch
  • Baumstamm Sprung
  • Stein L
  • Coming soon
    Wippe, kleiner Steg mit Treppe
Naturtrail Liebri von oben
Schwebebalken
Der Schwebebalken
Das Dach
Das Dach
Baumstamm als Sprung
Der Baumstamm
Wasserstelle
Die Wasserstelle

Sie sind neugierig geworden? Dann melden sie sich gerne.

Nutzungsverordnung für den Trail LieBri / Rosenbornhof

Name:………………………………………………………………………………………….

Telefon:………………………………………………………………………………………..

Adresse:……………………………………………………………………………………….

E-Mail:…………………………………………………………………………………………

Nutzer ist jede Person, die den Trail betritt, auch Besucher, Helfer, Betreuer usw. die nicht aktiv den Pferdesport auf o. g. Platz ausüben.

Jeder Nutzer erkennt außer dieser Nutzungsverordnung die grundsätzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes an.

Jeder Nutzer hat die Anlage pfleglich zu behandeln und den Trailplatz sauber zu hinterlassen.

Minderjährige Reiter / Führer müssen eine Reitkappe tragen. Allen anderen Nutzern wird ausdrücklich empfohlen, sicherheitsrelevante Maßnahmen für sich und sein Pferd zu treffen.

Für alle Hunde gilt auf dem gesamten Gelände und zu jeder Zeit Leinenpflicht.

Bei Nutzung des Trailplatzes wird empfohlen, alle vier Pferdebeine durch Gamaschen oder ähnlichen Schutz zu schützen!!! Sollte jemand darauf verzichten, trägt die Person das alleinige Risiko, sowie die Kosten bei Verletzungen der Nutzer. Bei der Bodenarbeit ist das Arbeiten mit Trense oder Führkette nicht gestattet.

Das Einstellen eines Pferdes auf dem Rosenbornhof berechtigt ausdrücklich nicht die freie und unentgeltliche Nutzung des Trailplatzes.

Vor der ersten alleinigen Nutzung, sollte man sich mit den Hindernissen auf dem Trail vertraut gemacht haben und ggf. eine Einweisung bei Brigitte Krämer geben lassen.

Jede Nutzung des Trailplatzes und der Hindernisse erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Der Nutzer ist daraufhin gewiesen worden, dass eine Nutzung des Trails Gefahr für seine Person und die seines Pferdes bedeuten kann. Eine Haftung des Betreibers, die aus solchen Schäden (Personen – und Sachschäden) entstehen kann, ist mit Ausnahme bei grobem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Jeder Nutzer ist verpflichtet, alle von ihm verursachten und festgestellten Schäden dem Betreiber unverzüglich zu melden. Der Schadensverursacher haftet für von ihm verursachten Schäden.

Minderjährige Reiter / Führer dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder autorisierter Person nutzen.

Der Betreiber und von ihm autorisierte Personen sind berechtigt, bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen die Benutzung des Trailplatzes zu untersagen.

Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und nicht aus eben solchen Beständen kommen. Die Nutzung des Trails ist nur in Verbindung mit einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich. Dies bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift.

Außerdem muss die Nutzungsverordnung einmalig vor der ersten Nutzung von dem geschäftsfähigen Reiter (bei minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern) unterschrieben werden. Mit der Abgabe der unterschriebenen Nutzungsverordnung werden deren Bedingungen auch für die weitere/wiederholte Nutzung anerkannt.

Alle Nutzer, die nicht Reiter sind, erkennen ebenfalls mit Betreten des Trailplatzes diese Nutzungsverordnung an.

Die Daten der Nutzer werden, soweit dies notwendig ist, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Trailplatz verwendet.

Hiermit bestätige ich, die obenstehende Nutzungsverordnung gelesen zu haben und sie in ihrem gesamten Inhalt nach anzuerkennen, auch für den Fall der zukünftigen Nutzung des Trailplatzes.

Ich gestatte Fotos von mir, die mich und mein Pferd im Zusammenhang mit der Nutzung des Trailplatzes zeigen, zu verwenden.

Teambuilding bei Liebri

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